Rahmenverkaufsauftrag





zwischen

- nachfolgend Verkäufer genannt –


und


Exleasingcar Austria GmbH, FN 476795 w.
Indusriestraße 30
8141 Premstätten
Österreich

- nachfolgend Exleasingcar genannt –

Exleasingcar betreibt eine Auktionsplattform, auf der Kraftfahrzeuge und Zubehör ver-kauft werden (von Händler an Händler, kein Verkauf von oder an Konsumenten). Der Verkäufer möchte über die Plattform der Exleasingcar und verbundener oder assoziierter Unternehmen der Exleasingcar (§ 189a Z 8 f UGB) Fahrzeuge verkaufen.

1. Registrierung / Geheimhaltung von Informationen

Um ein Fahrzeug auf der Plattform zum Kauf anbieten zu können, muss sich der Verkäu-fer registrieren. Die Registrierung ist kostenlos und erfolgt durch Eröffnung eines Benut-zerkontos. Bestandteil der Registrierung ist dieser Rahmenkaufvertrag. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden selbst bei Kenntnis von Exleasingcar nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Ex-leasingcar hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Bei der Registrierung wählt der Verkäufer seine E-Mail Adresse und ein Passwort. Der Benutzername darf nicht Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Namens- und Mar-kenrechte. Das Passwort muss der Verkäufer geheim halten. Für den Fall, dass eine Wei-tergabe innerhalb des Unternehmens des Verkäufers notwendig ist, verpflichtet sich die-ser, das von Exleasingcar übermittelte Passwort nur jenen Personen seines Unterneh-mens zur Verfügung zu stellen, die derselben Geheimhaltungspflicht unterliegen. Das Benutzerkonto ist nicht übertragbar. Der Verkäufer haftet für alle Fälle des Missbrauchs von E-Mail Adressen und Benutzerpasswort oder die missbräuchliche Nutzung der Platt-form. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle Informationen und Daten, die er von Exlea-singcar im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhält, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.

Die Daten des Verkäufers werden ausschließlich zur Erfüllung der Kaufverträge gespei-chert oder verarbeitet. Die Daten werden ausschließlich innerhalb des Europäischen Wirt-schaftsraums, auch bei verbundenen oder assoziierten Unternehmen der Exleasingcar im Sinne des § 189a Z 8 f UGB gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Drittstaaten au-ßerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt nicht.

2. Ausschließlich gewerbliche Kunden aus der EU

Es werden nur solche Verkäufer zugelassen, die ihren Sitz in der EU haben. Der Verkäu-fer wird durch Vorlage eines aktuellen Firmenbuchauszuges, einer Gewerbeanmeldung, Personalausweis vom Geschäftsführer bzw. Handelnde Person und der Mitteilung der Um-satzsteuer-Identifikationsnummer nachweisen, dass er in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit als Autohändler handelt. Sollte ein Verkäufer seine Unternehmereigenschaft verlieren (also Verbraucher / Konsument werden), hat er dies Exleasingcar mitzuteilen und wird sein Kundenkonto gesperrt.

3. Eigentümerstellung des Verkäufers (Fahrzeug und sämtliche Teile)

Mit dem Angebot zum Verkauf des Fahrzeuges versichert der Verkäufer bei sonstiger Haf-tung des Verkäufers für sämtliche Nachteile, dass er uneingeschränkter Eigentümer des Fahrzeugs samt seiner Bestandteile (Batterie!) ist, über die erforderliche Zulassungsbe-scheinigung Teil II verfügt und dass das Fahrzeug nicht mit Rechten Dritter belastet ist.

4. Beschreibung des Fahrzeuges; Haftung des Verkäufers für die richtige Be-schreibung (insb Verkehrs- und Betriebssicherheit)

Der Verkäufer wird dem Verkaufsangebot eine umfassende Beschreibung des Fahrzeuges inkl. einer aussagekräftigen Bilddokumentation beifügen. Sollte er hierzu nicht in der La-ge sein, ist Exleasingcar bereit, auf entsprechende Anfrage des Verkäufers eine Expertise erstellen zu lassen. Die Kosten hierfür werden auf der Website TraderCars.at unter Preis-liste angezeigt.

Der Verkäufer hat mit Erstellung des Verkaufsangebotes verpflichtend Angaben dazu zu machen, ob das Fahrzeug an einem Verkehrsunfall beteiligt war. Sollte das Fahrzeug ei-nen Unfallschaden gehabt haben, so hat der Verkäufer zu den Angaben auch die Repara-turrechnung vorzulegen. Des Weiteren hat der Verkäufer anzugeben, ob nach Zulassung des Fahrzeuges der Kilometerzähler des Fahrzeuges ausgefallen war oder ausgetauscht werden musste. Schließlich hat der Verkäufer Angaben darüber zu machen, wie viele Vorbesitzer das Fahrzeuge hatte, und ob es als Taxi oder Fahrschulwagen eingesetzt wurde.

Sollte das Fahrzeug die Anforderungen an die Verkehrs- und Betriebssicherheit (§ 57a KFG) nicht erfüllen, so hat der Verkäufer diese Information ausdrücklich in sein Angebot mitzuteilen, widrigenfalls er für sämtliche aus dieser Unterlassung resultierenden Nach-teile haftet.

5. Gebühren

Bei Versteigerung hat der Verkäufer an Exleasingcar eine Handling Gebühr (siehe Preis-liste je Fahrzeug) zu entrichten. Exleasingcar behält sich ausdrücklich vor, die Handling-gebühr für die Zukunft nach freiem Willen anzupassen und allfällig auch neue Gebühren-arten einzuführen. Es gilt also die jeweils bei Einstellung eines Fahrzeuges von Exleasing-car festgelegte Gebührenordnung, wie Sie auf der Website TraderCars.at unter Preisliste tagesaktuell abrufbar zur Verfügung steht.

6. Fahrzeug, das nicht in die Versteigerung aufgenommen werden soll / wieder herausgenommen werden soll

Der Verkäufer kann Exleasingcar jederzeit anweisen, das Fahrzeug nicht in die Versteige-rung aufzunehmen. Die Mitteilung muss in Textform erfolgen. Exleasingcar wird das Fahrzeug dann nicht in die Versteigerung aufnehmen bzw. unverzüglich aus der Verstei-gerung („best effort“).

7. Angebotsannahme und Abwicklung

Nach Ende der Versteigerung teilt Exleasingcar dem Verkäufer das Höchstgebot mit. Der Bieter, der das Höchstgebot abgegeben hat, ist an sein Angebot 10 Werktage gebunden. Möchte der Verkäufer das ihm mitgeteilte Höchstgebot annehmen, teilt er dies innerhalb der Bindungsfrist Exleasingcar in Textform mit. Gleichzeitig stellt der Verkäufer eine auf Exleasingcar lautende Rechnung aus, die umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften ent-spricht. Exleasingcar wiederum stellt eine Rechnung an den unternehmerischen Endkun-den aus, ist also Zwischenhändler. Exleasingcar hat ein stornofreies Rücktrittsrecht ge-genüber dem Verkäufer (binnen 2 Wochen ab Gebotsannahme / Rechnungslegung durch den Verkäufer), falls der unternehmerische Endkunde das Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht bezahlen sollte oder doch nicht abnimmt.

Die weitere Abwicklung des Kaufvertrages erfolgt ausschließlich und unmittelbar zwi-schen dem Exleasingcar und dem Käufer.

8. Anfechtungsverzicht

Eine Anfechtung des gegenständlichen Vertrages insbesondere wegen Irrtums oder aus den Gründen des § 934 ABGB (Verkürzung über die Hälfte) wird ausgeschlossen.

9. Informationen und Unterlagen / Haftung

9.1. Der Verkäufer stellt Exleasingcar die für die Durchführung des Auftrages notwendi-gen Unterlagen, Daten und Dateien, zuzüglich erforderlicher Informationen zur Verfü-gung. Er trägt dafür Sorge, dass sie bis spätestens Auktionsbeginn vollständig, fehlerfrei, und für die vereinbarte Schaltung tauglich über die von Exleasingcar vorgesehene Online-Schnittstelle an Exleasingcar übergeben werden.
9.3. Exleasingcar ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die übermittelten Informationen und Unterlagen zu bearbeiten soweit dies Exleasingcar zur Umsetzung des Auftrages zweckmäßig erscheint.
9.4. Der Verkäufer bestätigt, dass er sämtliche erforderlichen Rechte, insbesondere Nut-zungs-, Veröffentlichungs-, Verwertungs- und Urheberrechte, an den zur Verfügung ge-stellten Informationen und Unterlagen besitzt und frei darüber verfügen kann. Er garan-tiert, dass diese nicht gegen geltendes Recht verstoßen und die Erfüllung des Ver-kaufsauftrages keine Rechte Dritter beeinträchtigt. Exleasingcar ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet eine inhaltliche Prüfung vorzunehmen. Der Verkäufer trägt d die volle Verantwortung für die erteilten Informationen. Er hat Exleasingcar im Zusammenhang mit allen Ansprüchen Dritter (aus falschen Informationen) schad- und klaglos zu halten.

10. Gewährleistung / Schadenersatz / Haftungsausschluss

10.1. Der Verkäufer ist verpflichtet vor Annahme eines Gebotes zu kontrollieren, ob das Angebot keine Fehler enthalten hat. Sollte es Fehler enthalten haben wird er Exleasingcar und diese den Bestbieter auf die Fehler aufmerksam gemacht und hat der Bestbieter die Möglichkeit das Fahrzeug dennoch (oder eben auch nicht) zu kaufen.
10.2. Es liegt ferner kein Mangel/Fehler vor, wenn die Website oder das System der Ex-leasingcar aus Gründen in der Sphäre von Exleasingcar oder aus sonstigen Gründen nicht funktioniert und das Fahrzeug daher nicht versteigert werden kann.
10.3. Exleasingcar sagt keinen Erfolg im Sinne eines erfolgreichen Verkaufs zu.
10.4. Exleasingcar haftet nur für Schäden, die sie grob fahrlässig oder vorsätzlich verur-sacht. Eine Haftung für entgangene Gewinne oder andere Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Haftung ist betragsmäßig beschränkt auf das vom Verkäufer bezahl-te Entgelt. Schadenersatzansprüche gegen Exleasingcar sind bei sonstigem Verlust bin-nen einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrags sind nur wirksam, wenn sie schriftlich abgeschlossen oder schriftlich wechselseitig bestätigt wurden. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis sowie für die Aufhebung des ganzen Vertrages.
11.2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des österreichischen IPRG und sonstiger Kollisionsnormen sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN CISG) ist ausgeschlossen.
11.3. Zur Entscheidung von Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem vorlie-genden Vertrag einschließlich der Frage des gültigen Zustandekommens, des Bestandes oder Nichtbestandes und einer allfälligen Anfechtung dieses Vertrags ist ausschließlich das für den Standort der Exleasingcar Austria GmbH sachlich und örtlich zuständige Ge-richt zuständig.
11.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden oder sollte dieser Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Ver-tragsbestimmungen nicht berührt. Die Vertragschließenden verpflichten sich vielmehr, anstelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise dem entspricht, was die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Lückenhaftigkeit bei Vertragsabschluss gekannt und bedacht hätten.

×

Modal Header

Some text in the Modal Body

Some other text...